Klingt alles ziemlich kompliziert? Wir erklären es an einem Beispiel:
Prognostizierter Jahresverbrauch:
|
100.000 kWh pro Jahr
|
Arbeitspreis Wärmepreis:
|
16,05 Cent pro kWh
|
Arbeitspreis-Deckel (Bremse):
|
9,5 Cent pro kWh
|
|
|
Berechnung des Differenzbetrags (Arbeitspreis - Referenzpreis):
|
16,05 ct/kWh - 9,5 ct/kWh = 6,55 ct/kWh
|
Berechnung des Entlastungskontingents:
|
80 % von 100.000 kWh = 80.000 kWh
|
Monatlicher Entlastungsanspruch:
|
(6,55 ct x 80.000 kWh): 12 =
436,67 €/Monat
|
Ihre Monatsrechnungen werden um 436,67 € reduziert.
Übrigens: Wer mehr als 20 % Energie einspart, profitiert zusätzlich. Denn man bekommt immer für die prognostizierten 80 % Verbrauch die rechnerische Differenz zwischen Vertragspreis und Preisdeckel – im Beispiel 6,55 ct/kWh – gutgeschrieben. Sparen lohnt sich also! Sie profitieren zudem weiterhin von der Mehrwertsteuersenkung wie bei Erdgas von 7 % (sowohl beim Grundpreis als auch beim Arbeitspreis). Da es sich bei der Beispielrechnung um Bruttopreise handelt, ist die Mehrwertsteuer bereits enthalten.
Beginnend mit der Abrechnung für den Monat März werden die Entlastungsbeträge den Rechnungen gutgeschrieben. Die Entlastung für den Januar und Februar erfolgt mit der Rechnung für den März.
Mieter erhalten Ihre Entlastung über ihren Vermieter. Dieser kann sie über reduzierte Nebenkostenvorauszahlungen oder mit der jährlichen Heizkostenabrechnung weitergeben.